Wer bezahlt den Makler -Vermieter-

Bei Wohnraummietverträgen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip.

– Das bedeutet in der Regel; wer bestellt, darf auch bezahlen. Beauftragt der Vermieter den Immobilienmakler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig.

– Unser Vermieter-Service ist seit Einführung des Bestellerprinzip im Volumen sehr gewachsen.

Unsere Kunden schätzen unsere Vermarktungsaktivitäten sehr.

– Wir können im Vorfeld einer Besichtigung schwierige Interessenten von der Immobilie fernhalten, unsere Suche speziell auf das vom Vermieter gewünschte Klientel fokussieren.

– Vor allem im Raum Tübingen mit der Universität, Klinikum, etc. wird der Wunsch nach einem mittelfristigen bis langfristigen Mietverhältnis immer größer.

– Unser Service lohnt sich sehr für den Vermieter, auch steuerlich. Fragen Sie nach unseren sehr günstigen Konditionen, die eine Rundum-Service darstellen.

Wir dürfen seit Jahrzehnten ganze Wohnanlagen bei Mieterwechsel betreuen.


Widmaier GmbH Immobilien
Brahmsweg 6
72108 Rottenburg am Neckar
Telefon 07472 / 8215
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