Maklervertrag

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform (§ 656a BGB).

per Mail abschließen

Wird der nachfolgende Maklervertrag per Email mit Hinweis auf die Käuferprovision an den Kaufinteressenten übermittelt und antwortet dieser per Mail in der Weise, dass er den Vertrag annimmt, kommt der Maklervertrag in Textform zustande.

Sie möchten gerne den Maklervertrag über Email abschließen.

Bitte rufen Sie auf unserer Website oder auf der Website von www.ivd24immobilien.de die Immobilie auf, durch Ihre (erneute) Anfrage werden Sie automatisch zum Maklervertrag geführt.

Tipps und Tricks.

Die Vermarktung von Immobilien über das Internet erfolgt sehr oft über die bekannten Immobilienportale. Die Angebote werden oft nach einer Gebührenstruktur von den Portalen gelistet, den Suchenden angeboten.

Mitglieder unseres Immobilienverbandes IVD bieten die Immobilien ohne Umwege auf der Internetseite www.ivd24immobilien.de an.

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