Bei Wohnraummietverträgen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip.
Das bedeutet in der Regel; wer bestellt, darf auch bezahlen. Beauftragt der Vermieter den Immobilienmakler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig.
Unser Vermieter-Service ist seit Einführung des Bestellerprinzip im Volumen sehr gewachsen.
Wir können im Vorfeld einer Besichtigung schwierige Interessenten von der Immobilie fernhalten, unsere Suche speziell auf das vom Vermieter gewünschte Klientel fokussieren.
Vor allem im Raum Tübingen mit der Universität, Klinikum, etc. wird der Wunsch nach einem mittelfristigen bis langfristigen Mietverhältnis immer größer.
Unser Service lohnt sich sehr für den Vermieter, auch steuerlich. Fragen Sie nach unseren sehr günstigen Konditionen, die eine Rundum-Service darstellen.
Wir dürfen seit Jahrzehnten ganze Wohnanlagen bei Mieterwechsel betreuen.
Sicher & erfolgreich vermieten:
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Widmaier GmbH Immobilien.
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